Krankmeldung / Beurlaubung

Krankmeldung


  • Bitte melden Sie das Fehlen Ihres Kindes umgehend, vor Unterrichtsbeginn! über das Sekretariat oder sagen einem Klassenkameraden Bescheid.
  • Jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden!
  • Spätestens am dritten Tag muss der Schule die Entschuldigung vorliegen (auch wenn vorher telefonisch oder per Email entschuldigt wurde).
  • Bei Krankmeldungen direkt vor und nach Ferienabschnitten ist die schriftliche Krankmeldung bis spätestens 12 Uhr am gleichen Tag persönlich im Sekretariat abzugeben.
  • Liegt keine Krankmeldung am selben Tag vor, wird dieser Tag als unentschuldigt eingetragen. In begründeten Einzelfällen kann eine Krankmeldung vom Kinderarzt durch die Schulleitung angefordert werden.

Beurlaubung:


  • Eine Freistellung für religiöse Feiertage (orth. Ostern, Zuckerfest) muss 1 Woche vorher schriftlich mitgeteilt werden.
  • Weitere Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (familiäre Notfälle) und nur auf rechtzeitigen schriftlich Antrag möglich (Bitte beachten Sie: dies kann nur 1-mal während der Grundschulzeit gewährt werden).
  • Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind generell nicht möglich.