Krankmeldung / Beurlaubung
Krankmeldung
- Bitte melden Sie das Fehlen Ihres Kindes umgehend, vor Unterrichtsbeginn! über das Sekretariat oder sagen einem Klassenkameraden Bescheid.
- Jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden!
- Spätestens am dritten Tag muss der Schule die Entschuldigung vorliegen (auch wenn vorher telefonisch oder per Email entschuldigt wurde).
- Bei Krankmeldungen direkt vor und nach Ferienabschnitten ist die schriftliche Krankmeldung bis spätestens 12 Uhr am gleichen Tag persönlich im Sekretariat abzugeben.
- Liegt keine Krankmeldung am selben Tag vor, wird dieser Tag als unentschuldigt eingetragen. In begründeten Einzelfällen kann eine Krankmeldung vom Kinderarzt durch die Schulleitung angefordert werden.
Beurlaubung:
- Eine Freistellung für religiöse Feiertage (orth. Ostern, Zuckerfest) muss 1 Woche vorher schriftlich mitgeteilt werden.
- Weitere Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (familiäre Notfälle) und nur auf rechtzeitigen schriftlich Antrag möglich (Bitte beachten Sie: dies kann nur 1-mal während der Grundschulzeit gewährt werden).
- Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind generell nicht möglich.